Änderung des Bebauungsplans Wandsbek 56

Änderung des Bebauungsplans Wandsbek 56


Frühzeitige Information und Online-Beteiligung vom 07. Dezember bis 21. Dezember 2020

 

Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans Wandsbek 56 erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie in Form einer Internet-Beteiligung.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wandsbek 56 vom 19. April 1989, der für den nördlichen Änderungsbereich Kerngebiet mit zwingend sechs Geschossen an der Wandsbeker Zollstraße und rückwärtig bis zwei Geschosse sowie Gewerbegebiet mit vier Geschossen als Höchstmaß festsetzt. An der Wandsbeker Zollstraße sollen im Zuge der Magistralenentwicklung verschiedene Vorhaben realisiert werden, die Wohnungsbau, darunter auch sogenannte WA-gebundene Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende, beinhalten. Eine Genehmigung von Wohnungsbau ist nach geltendem Planrecht nicht möglich. Es soll im Rahmen einer Textplanänderung das bestehende Kerngebiet südlich der Wandsbeker Zollstraße entlang der Von-Bargen-Straße in ein Urbanes Gebiet geändert werden, außerdem soll das bestehende Maß der baulichen Nutzungen an der Wandsbeker Zollstraße auf überwiegend sechs Vollgeschosse plus Staffelgeschoss erhöht werden.

Das geltende Planrecht setzt den südlichen Änderungsbereich entlang der Von-Bargen-Straße sowie Efftingestraße als Gewerbegebiet fest. Die dort aus etwa der Gründerzeit bestehende, überwiegend wohngenutzte Bebauung ist aufgrund der städtebaulichen Eigenart durch die städtebauliche Erhaltungsverordnung Wandsbek I als Teil eines Erhaltungsbereichs gemäß § 172 BauGB festgelegt worden. Eine vom Bestand stark abweichende Nutzung ist hier kaum realistisch. Dieser Bereich soll ebenfalls als Urbanes Gebiet festgesetzt werden.

Anschauungsmaterial kann von Montag, den 07. Dezember  bis Montag, den 21. Dezember 2020 im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Der Online-Dienst kann unter der folgenden Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de. Hier haben Interessierte auch die Möglichkeit, direkt online Stellungnahmen abzugeben.

Eine Stellungnahme kann auch per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de oder per Post an die Adresse des Bezirksamtes Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg gesendet werden.

Telefonische Informationen zum Bebauungsplanverfahren können im oben genannten Zeitraum unter der Telefonnummer (040) 42881 – 2956 erfragt werden.