Bebauungsplan Rahlstedt 131 Flurstück 2372, 2373 in der Gemarkung: Neu- Rahlstedt

Kleine Anfrage vom 25.08.2022 Drs. 21-5734
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Rahlstedt 131 wurde als länderübergreifende und interkommunale Gewerbeflächenentwicklung
von Hamburg-Wandsbek und dem Kreis Stormarn von der Verwaltung
und den zuständigen Fachbehörden hoch gelobt.
Mit dem geplanten Gewerbegebiet sollen auch neue Arbeitsplätze für den Stadtteil Rahlstedt
entstehen.
Auf dem Flurstück 2399 befindet sich zurzeit ein Gartencenter Rahlstedt (Stapelfelder Straße
154, 22143 Hamburg) seit 1986.
Aufgrund der Bebauung soll das Gartencenter Rahlstedt das Flurstück räumen, damit dort Gewerbebauten
entstehen können.
Durch die Räumung des Gartencenters Rahlstedt gehen Arbeitsplätze verloren.
Eine Verlagerung des Gartencenters Rahlstedt auf die Flurstücke 2372 und 2373 ist an den
Festlegungen des Bebauungsplanes Rahlstedt 131 gescheitert.
Gespräche des Betreibers vom Gartencenters Rahlstedt, der Projektgesellschaft und dem Bezirksamt
Wandsbek konnten bisher keine Lösung finden, zum Erhalt des Betriebes und der Arbeitsplätze.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 06.09.2022
1. Wann wurde ein Bauantrag auf den Flurstücken 2372 und 2373 gestellt und mit welchem
Ergebnis?
Am 07. November 2019 wurde ein Bauantrag nach § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
für den Neubau einer Gärtnerei mit Verkaufsgebäude eingereicht. Dieser wurde am 08. April
2020 zurückgenommen.
Am 16. April 2021 wurde ein Bauantrag nach § 62 HBauO für die Aufstellung einer einseitigen
Werbeanlage eingereicht. Dieser wurde am 08. Juli 2021 aufgrund Fristab-lauf von Nachforderungen
amtsseitig zurückgewiesen.
Am 14. Februar 2022 wurde ein Bauantrag nach § 62 HBauO für die Aufstellung einer einseitigen
Werbeanlage eingereicht. Dieser wurde am 02. Mai 2022 aufgrund seiner Lage in einem
ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet abgelehnt.
2. Wurde dieser Bauantrag auch im Planungsausschuss behandelt?
a. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
Bauanträge werden nicht regelhaft im Planungsausschuss behandelt.
3. Wurde der Wirtschaftsförderungsbeauftragte bei dem Bauantrag beteiligt?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
Der Wirtschaftsförderungsbeauftragte wurde beteiligt und zu den Abstimmungsterminen hinzugezogen.
4. Sind dem Bezirksamt Wandsbek und dem Wirtschaftsförderungsbeauftragten bekannt,
dass dem Gartencenter Rahlstedt eine Räumung bevorsteht und dass damit Arbeitsplätze
verloren gehen?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen?
b. Wenn nein, werden nun Gespräche aufgenommen?
Ein Gesprächsangebot besteht bereits seit der Planaufstellung.
5. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Wandsbek, damit eine Verlagerung des Gartencenters
Rahlstedt auf die Flurstücke 2372 und 2373 noch möglich wäre oder auf andere
Flächen im Bezirk Wandsbek?
Keine.
6. Welche Möglichkeiten hat der Betreiber des Gartencenters, aus Sicht des Bezirksamtes
Wandsbek, um im Rahmen einer Anhörung im zuständigen Unterausschuss für Bauangelegenheiten
des Regionalausschusses Rahlstedt die bevorstehende Räumung noch abzuwenden?

Keine.
a. Wenn keine, welcher Ausschuss der Bezirksversammlung wäre zuständig bzw. welche
Möglichkeiten sind sonst noch denkbar?
Kein Ausschuss der Bezirksversammlung ist hier zuständig. Bei der anstehenden Räumung
handelt es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit. Das zu räumende Grundstück befindet
sich nicht im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.

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