Bronzeskulpturen im Bezirk Wandsbek

Bronzeskulpturen im Bezirk Wandsbek

Kleine Anfrage vom 25.09.2023

Drs. 21-7724

Sachverhalt:

Zahlreiche Bronzeskulpturen bereichern den öffentlichen Raum im Bezirk Wandsbek. Diesbezüglich ergeben sich jedoch immer wieder Probleme. So kommt es z. B. vor, dass Skulpturen defekt oder nicht ausreichend an ihrem Standort gesichert sind. Ein besonders großes Ärgernis stellt jedoch der Diebstahl von Bronzeskulpturen oder Teilen davon da. Dies ist leider in den letzten Jahren wiederholt geschehen. Darüber hinaus befinden sich viele Bronzeskulpturen an Standorten mit geringer sozialer Kontrolle, so dass diese hinsichtlich eines Diebstahls hochgradig gefährdet sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Vorbemerkung:
Bei im öffentlichen Raum aufgestellten Skulpturen und Kunstobjekten gibt es fallweise sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Von Bedeutung sind u.a. die Eigentumsverhältnisse. Teilweise befinden sich die Skulpturen im Eigentum und in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. des Bezirksamtes, teilweise befinden sich Skulpturen aber auch im privaten Eigentum und in privater Verfügung oder sind als „Dauerleihgaben“ seitens der Künstlerinnen und Künstler oder in deren Rechtsnachfolge in öffentlicher oder privater Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit, Kontrolle, Prüfung und Pflege beim jeweiligen Eigentümer.
Im Übrigen muss das Bezirksamt von Hypothesen über jegliche erdenkliche Fallgestaltung Abstand nehmen und kann eine Beantwortung nur unter Pauschalierungen erfolgen.

Dies vorausgeschickt antwortet das Bezirksamt Wandsbek wie folgt: 09.10.2023
  1. Welche Vorgehensweise ist erforderlich, um eine Reparatur defekter oder nicht ausreichend am Standort gesicherter bzw. befestigter Bronzeskulpturen auf öffentlichem Grund zu erreichen? Gibt es ein Mitspracherecht von Seiten des Künstlers oder dessen Bevoll- mächtigten/Erben?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Bei Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. des Bezirksamtes erfolgt – soweit möglich – die Abstimmung von Sicherungs- oder Reparaturmaßnahmen mit den Künstlerinnen und Künstlern. Bei denkmalgeschützten Objekten findet regelhaft eine Einbeziehung der Kulturbehörde statt.
    Sofern die Zuständigkeit anderweitig liegt, erfolgt nach Klärung der Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten eine Information an die zuständige Person oder Stelle mit der Aufforderung zur Behebung und Abwendung der Mängel und/oder Gefahren.

  2. Welche Vorgehensweise ist erforderlich, um eine originalgetreue Wiederherstellung einer gestohlenen Bronzeskulptur auf öffentlichem Grund zu erreichen? Gibt es ein Mitspracherecht von Seiten des Künstlers oder dessen Bevollmächtigten/Erben?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Originalgetreue Wiederherstellungen gestohlener Skulpturen sind meist nicht möglich, da nur in den seltensten Fällen Originalabgüsse (z. B. Gipsabgüsse) der Werke existieren. Soweit dies der Fall wäre, könnten nach Klärung von Finanzierungs- und sonstigen Fragen die Künstlerinnen und Künstler oder deren Rechtsnachfolge eingebunden werden.

  3. Welche Vorgehensweise ist erforderlich, um am Standort einer gestohlenen Bronzeskulptur auf öffentlichem Grund die komplette oder teilweise Herstellung und Aufstellung einer alternativen Skulptur (nicht originalgetreu) zu erreichen?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Sofern aus sicherheitstechnischen bzw. kriminalpräventiven Gründen eine erneute Aufstellung einer Skulptur am selben Ort vertretbar erscheint, ist insbesondere eine Klärung von Eigentum, Finanzierung, Beauftragung und Unterhalt erforderlich. Weitere Fragen können sich z.B. aus Sondernutzungstatbeständen und der verbindlichen Regelung von Aufstellung und dauerhafter Unterhaltung ergeben.

  4. Welche Vorgehensweise ist erforderlich, um eine bestehende Bronzeskulptur auf öffentlichem Grunde an einen anderen Standort auf öffentlichem Grund zu versetzen? Gibt es ein Mitspracherecht von Seiten des Künstlers oder dessen Bevollmächtigten/Erben?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Ein entsprechendes Vorhaben wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt Soweit möglich werden Künstlerinnen und Künstler oder deren Rechtsnachfolge eingebunden.

Hier finden Sie die Anfrage.