Entwicklung der städtischen Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße (Bebauungsplan Wandsbek 88) mit den vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen am Wandseredder in Rahlstedt sowie der städtischen Wohnbaufläche an der Hammer Straße (Bebauungsplan Marienthal 36)
Drs. 22-3978.1
Auskunftsersuchen vom 30.06.2026
Sachverhalt:
Im Bezirk Wandsbek werden derzeit mehrere Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung städtischer Wohnbauflächen durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere die Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 (Holstenhofweg/Ziethenstraße) und Marienthal 36 (Hammer Straße). Während das Bebauungs- und Freiraumkonzept für die städtische Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße auf einer Projektentwicklung der steg Hamburg basiert, wird das Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 durch das Bezirksamt Wandsbek durchgeführt. Beide Projekte dienen der Schaffung neuen Wohnraums auf städtischen Flächen.
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 ist vorgesehen, für die im Plangebiet entfallenden Kleingartenflächen Ersatzflächen bereitzustellen. Nach den bisherigen Planungen der zuständigen Behörden werden hierfür Flächen am Wandseredder in Rahlstedt in Betracht gezogen (vgl. Drucksache 22-3603.1).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 07.07.2026
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 31.07.2026
Vorbemerkung der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Um den Beitrag für die Wohnungsbaupolitik des Senats zu gewährleisten, erprobt der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Zusammenarbeit mit privaten Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern. Die teilnehmenden Projektentwicklerinnen und Projektentwickler (steg Hamburg mbH (steg), BPD Immobilienentwicklung GmbH, Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH und Garbe Urban Real Estate Germany GmbH & Co.KG) haben aufgrund einer Ausschreibung unter Beachtung vergaberechtlicher Regeln den Zuschlag erhalten und 2017 den hier zugrundeliegende Rahmen-Dienstleistungsvertrag unterzeichnet.
Für städtische Flächen die aktuell z.T. von Fachverwaltungen genutzt werden, auf denen gleichwohl Entwicklungspotenzial zu erkennen ist, werden von diesen privaten Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern Entwicklungskonzepte entworfen. Die Projektentwicklerinnen und Projektentwickler entwerfen die Entwicklungskonzepte auf eigene Rechnung und im eigenen Namen in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Bezirk unter Einbeziehung der beteiligten aktuellen Nutzerinnen und Nutzer und stimmen diese insbesondere mit den für den Wohnungsbau verantwortlichen Verwaltungseinheiten ab, sodass am Ende ein umsetzbares und baureifes Konzept entsteht. Der jeweilige Projektentwickler oder Projektentwicklerin beauftragt dazu die erforderlichen Gutachten und Planungsleitungen und schafft das erforderliche Baurecht.
Dieses Modell nutzt das professionelle Know-how der privaten Projektentwicklerinnen und Projektentwickler.
Die Vergabe der entwickelten Flächen erfolgt nach der aktuellen Vergabepraxis Hamburgs durch den LIG in der Regel im Gebotsverfahren. Unter bestimmten vertraglich festgelegten Bedingungen können die Projektentwicklerinnen und Projektentwickler Flächen direkt im Erbbaurecht erwerben. Die Projektentwickler und Projektentwicklerinnen partizipieren nach erfolgreicher Entwicklung einer Fläche am Entwicklungsgewinn (siehe Drs. 21/18514). Im Rahmen dieses Modell wird u.a. die Fläche Holstenhofweg/Ziethenstraße entwickelt. Die steg ist seit 2020 mit der Flächenentwicklung befasst. Bis einschließlich 2024 stand die gemeinsame Suche mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. und dem Bezirksamt Wandsbek nach Kleingartenersatzflächen im Fokus. Im Mai 2025 beauftragte die steg Hamburg coido architects mit der Erstellung der Funktionsplanung. Für die Durchführung des B-Planverfahrens und damit auch der vorgesehenen formalen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat die steg das Büro claussen & seggelke beauftragt. Die steg steuert und begleitet den gesamten Prozess vom Vergabemanagement bis zum Vertrieb der Fläche durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH). Sämtliche im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren nötige und mit dem Bezirksamt Wandsbek abgestimmte Gutachten wurden durch die steg beauftragt.
1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 88 (Holstenhofweg/ Ziethenstraße)? Welche wesentlichen Verfahrensschritte wurden bislang abgeschlossen und welche weiteren Schritte sind bis zur Festsetzung des Bebauungsplans vorgesehen?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bebauungsplanverfahren wurde eingeleitet, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Plandiskussion) durchgeführt und im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek ausgewertet. Im Weiteren werden insbesondere das Plankonzept und der Bebauungsplanentwurf weiter auszuarbeiten sowie zu gegebener Zeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und erneut die Öffentlichkeit zu beteiligen sein; nachfolgend ist eine Abwägung der maßgebenden Belange vorzunehmen. Erforderlichenfalls wird eine erneute Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung samt Abwägung vorzunehmen sein und soll der Bebauungsplan unter Beteiligung des Planungsausschusses und der Bezirksversammlung zur Feststellung und Bekanntmachung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt geführt werden.
2. Wann rechnet das Bezirksamt Wandsbek mit der Festsetzung des Bebauungsplans Wandsbek 88 und wann soll nach derzeitiger Planung mit der Erschließung sowie der Hochbaurealisierung begonnen werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Es kann derzeit noch keine verbindliche Zeitplanung benannt werden.
