Stand der Baumaßnahmen zur Neugründung der Stadtteilschule „Schule am Walde“ am Standort Kupferredder 12, 22397 Hamburg

Stand der Baumaßnahmen zur Neugründung der Stadtteilschule „Schule am Walde“ am Standort Kupferredder 12, 22397 Hamburg

Drs. 22-3891.1

Auskunftsersuchen vom 17.06.2026

Sachverhalt:

Die geplante Neugründung der Stadtteilschule „Schule am Walde“ am Standort Kupferredder 12 stellt ein komplexes, mehrjähriges und für den Stadtteil Wohldorf-Ohlstedt sowie den Bezirk Wandsbek bedeutsames Infrastrukturprojekt dar. Der Prozess erfordert eine präzise Abstimmung zwischen zahlreichen Behörden, öffentlichen Unternehmen, Fachplanern und der Schulgemeinschaft.

Für die Bezirksversammlung ist es notwendig, sämtliche Planungsgrundlagen, Zuständigkeiten, zeitlichen Abläufe, baulichen Maßnahmen, Sicherheitskonzepte, Verkehrsauswirkungen, Kostenstrukturen und Risikobewertungen vollständig und nachvollziehbar dargestellt zu bekommen.

Nur auf dieser Grundlage kann die Bezirksversammlung ihre Aufgaben im Rahmen der politischen Kontrolle, Begleitung und Bewertung sachgerecht wahrnehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 03.08.2026

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 30.07.2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 15.07.2026

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 29.07.2026

Vorbemerkung der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Der Hamburger Schulbau basiert auf einem im Jahr 2012 in der aktuellen Fassung etablierten Mieter-Vermieter-Modell, das die jeweiligen Rollen und Zuständigkeiten der Beteiligten sowie die Finanzierung von Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen regelt, siehe hierzu die Drucksache der Hamburgischen Bürgerschaft 20/5317. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB), das Sondervermögen Schulimmobilien und die Unternehmen im Bildungsbau SBH | Schulbau Hamburg (SBH) und GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH) haben auf Basis dieses Modells vertragliche Regelungen für Preise, den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen getroffen.

Auf dieser Grundlage werden in der laufenden Bewirtschaftung und in der Planung und Durchführung von Bauprojekten die jeweils im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells festgelegten zuständigen Beteiligten eingebunden. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen von Baumaßnahmen eine Einbindung der Schule sowie der für Baumaßnahmen gesetzlich vorgesehenen Behörden. Regelhaft erfolgen dazu Abstimmungen zwischen SBH bzw. GMH, dem Sondervermögen Schulimmobilien und der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Amt für Bauordnung und Hochbau sowie Büro des Oberbaudirektors), dem Bezirksamt Wandsbek (Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt), darüber hinaus bei Bedarf auch mit der BUKEA.

1. Planungsstand, Entscheidungsgrundlagen und beteiligte Stellen

 Wie stellt sich der aktuelle Planungsstand zur Neugründung der Stadtteilschule am Standort Kupferredder 12 im Detail dar? Bitte darstellen:

o aktueller Stand der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung

o Stand der Genehmigungsverfahren

o Stand der Abstimmungen zwischen BSB, SBH und Bezirk

o geplante Bauabschnitte und deren zeitliche Abfolge

o Abhängigkeiten zwischen Abriss, Übergabe und Neubau

 Auf welchen schulfachlichen, baulichen, städtebaulichen und demografischen Grundlagen beruht die Entscheidung für den Standort Kupferredder 12? Bitte insbesondere:

o Bedarfsanalyse der Schulentwicklungsplanung

o Prognosen zur Schülerzahl

o Bewertung alternativer Standorte

o Gründe für die Auswahl dieses Standorts

 Welche Behörden, Dienststellen, öffentlichen Unternehmen und externen Partner sind in das Projekt eingebunden und welche konkreten Aufgaben, Verantwortlichkeiten und

Entscheidungsbefugnisse haben sie jeweils? Bitte vollständig darstellen für:

o BSB (Schulentwicklungsplanung, Raumprogramm, pädagogische Anforderungen)

o SBH (Bauherr, Planung, Ausschreibung, Bauausführung, Kosten-/

Terminsteuerung)

o Finanzbehörde (Haushaltsmittel, Controlling)

o Bezirksamt Wandsbek (Genehmigungen, Umwelt, Verkehr, Grünfl.chen, Bauanträge)

o Bezirksversammlung und Fachausschüsse

o Schulleitung, Schulkonferenz, Elternrat, Schülervertretung

o Architekturbüro, Fachplaner, Gutachter

o BSW, BUKEA, LSBG, Versorger

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) zu Ziffer 1, Punkt 1:

Das Planerauswahlverfahren für die Objektplanung wurde erfolgreich abgeschlossen. Aktuell befindet sich das Projekt in den Anfängen der Leistungsphase 1-2, welche die Grundlagenermittlung und Vorplanung umfassen. In dieser Phase werden zwischen BSFB, SBH, Sondervermögen Schulimmobilien, dem Bezirksamt, der Behörde für Kultur und Medien/ Denkmalschutzamt und der Schulgemeinschaft die wesentlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen detailliert analysiert sowie die Abhängigkeiten unter sowohl schulischen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten systematisch herausgearbeitet, bewertet und angemessen berücksichtigt. Auf dieser Basis werden entsprechende Bauabschnitte und das weitere Vorgehen festgelegt. Diese sind noch festzulegen und können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

Hier finden Sie das komplette Auskunftsersuchen.