Feuerwehrzufahrten am Fritz-Flinte-Ring in Steilshoop: Bestand, Zuständigkeiten und Transparenz der Kennzeichnung

Feuerwehrzufahrten am Fritz-Flinte-Ring in Steilshoop: Bestand, Zuständigkeiten und Transparenz der Kennzeichnung

Drs. 22-4095

Kleine Anfrage vom 11.08.2026

Sachverhalt:

Am Fritz-Flinte-Ring in Steilshoop bestehen nach Wahrnehmung von Anwohnerinnen und Anwohnern mehrere als Feuerwehrzufahrten gekennzeichnete oder genutzte Bereiche auf öffentlichen und privaten Flächen. Vor Ort bestehen Unklarheiten darüber, welche dieser Zufahrten beziehungsweise Aufstellflächen tatsächlich behördlich angeordnet oder genehmigt wurden, wo sie genau verlaufen und welche Beschilderungen oder Markierungen rechtsverbindlich sind.

Teilweise sind Beschilderung, Markierung und tatsächliche Nutzung der Flächen nicht eindeutig nachvollziehbar. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Nutzung von Stellflächen, bei der Beurteilung möglicher Verkehrsverstöße sowie hinsichtlich der Zuständigkeiten für Kontrolle, Instandhaltung und Durchsetzung. Wir bitten nun um konkrete Informationen zum Fritz-Flinte-Ring.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 21.08.2026

Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:

Die in dieser Kleinen Anfrage erfragten Informationen können ausschließlich über die Sichtung von Bauakten im Archiv ermittelt werden. Hierfür wären mehrere hundert Vorgänge händisch auszuwerten. Dies ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit insgesamt nicht möglich. Dies vorausgeschickt wird wie folgt geantwortet:

1. Welche Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen bestehen aktuell am Fritz-Flinte-Ring in Steilshoop?

Bezirksamt Wandsbek:

siehe Vorbemerkung.

2. Wo befinden sich diese Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen jeweils genau (bitte mit Angabe der Hausnummern, Grundstücke oder betroffenen Flurstücke am Fritz-Flinte-Ring)?

Bezirksamt Wandsbek:

siehe Vorbemerkung.

3. Wann wurden die jeweiligen Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Fritz-Flinte-Ring angeordnet, genehmigt oder im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren festgesetzt?

Bezirksamt Wandsbek:

siehe Vorbemerkung.

4. Welche Behörde oder Dienststelle hat die jeweilige Anordnung, Genehmigung oder Festsetzung am Fritz-Flinte-Ring erteilt?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek.

5. Welche der Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Fritz-Flinte-Ring befinden sich auf öffentlichen Flächen und welche auf privaten Grundstücken?

Bezirksamt Wandsbek:

siehe Vorbemerkung.

6. Werden die Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Fritz-Flinte-Ring regelmäßig überprüft? Wenn ja, durch wen und in welchen Intervallen?

Bezirksamt Wandsbek:

Feuerwehrzufahrten auf öffentlichem Grund werden im Rahmen der monatlichen Begehung durch den Wegewart auf baulichen Zustand / Verkehrssicherheit überprüft.

7. Bei welchen Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Fritz-Flinte-Ring wurden seit 2015 Änderungen, Verlegungen oder Aufhebungen vorgenommen und aus welchen Gründen?

Bezirksamt Wandsbek:

Es sind soweit ersichtlich keine Änderungen, Verlegungen oder Aufhebungen erfolgt.

8. Bei welchen Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Fritz-Flinte-Ring wurden seit 2015 Mängel hinsichtlich Kennzeichnung, Befahrbarkeit oder Freihaltung festgestellt?

Bezirksamt Wandsbek:

Keine. Die Kontrolle der Kennzeichnung, Befahrbarkeit und Freihaltung obliegt nicht der Wegeaufsicht.

9. Plant die Verwaltung, für den Fritz-Flinte-Ring eine aktuelle Übersicht der bestehenden Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen zu erstellen oder den zuständigen Stellen und betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern zugänglich zu machen? Falls nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek hat derzeit keine Pläne im Sinne der Fragestellung. Die Freihaltung von Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen obliegt auf privatem Grund dem begünstigten Eigentümer bzw. Nutzer, auf öffentlichem Grund ggf. dem Vollzug der Straßenverkehrsordnung.

Hier finden Sie die Anfrage.