Gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek

Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt? IV
Auskunftsersuchen vom 27.07.2023

Drs. 21-7446.1

Sachverhalt:

In den Drucksachen 21-3566.1, 21-4742.1 und 21-5566.1 wurde die Frage zur gerechten Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek unzureichend beantwortet, bei Berücksichtigung der Ausgangslage gem. Verständigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative (Drs. 21/5231):

Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine beziehungsweise anteilig geringen Beiträge zu Unterbringungsverantwortung erbracht haben.
Der Bezirk Wandsbek besteht aus den 18 Stadtteilen in deren 29 Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) (Stand 31.08.2022) in der Drucksache 21-5566.1 aufgeführt worden sind. Zusätzliche wurden genannt drei Erstaufnahmen (EA) und das Ankunftszentrum (stand 22.08.2022), sowie 11 Interimsstandorte (Stand 05.08.2022).

Auch wurden verstärkt Wohnunterkünfte für unbegleitete Kinde und Jugendliche im Bezirk Wandsbek eingerichtet.
In einigen Stadtteilen vom Bezirk Wandsbek sind weiterhin eine große Anzahl von öffentlichen Unterkünften und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen und in anderen Stadtteilen wenige oder keine öffentlichen Unterkünfte und Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Der bisher gewählte Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) berücksichtigt nur den gesamten Bezirk Wandsbek.

Bereits mit der Drucksache 21-5566.1 wurde darauf hingewiesen, dass bei der Berücksichtigung der Infrastruktur jedoch die einzelnen Stadtteile betrachtet, werden müssen. Hier entstehen die lokalen Versorgungsengpässe, die inzwischen auch vom Bezirksamt und den Fachbehörden erkannt wurden, aber nur vereinzelt die Verbesserung der Infrastruktur angestrebt wird. Fehlende Kita-Plätze, Personalengpässe in Schulen, fehlende sozialen Betreuung und Beratung in den Unterkünften sind nur einige Beispiele.

Weiterführende, vertiefte Analyse einzelner geplanter Standorte sind weiterhin dringend nötig und erforderlich. Auf Nachfragen zu den bestehenden und geplanten Flüchtlingsunterkünften war es bisher gängige Praxis auf die Karte für Flüchtlingsunterkünfte https://geoportal-ham- burg.de/fluechtlingsunterkuenfte/?bezirk=5 zu verweisen. Dies ist nicht zielführend, da die Internetseite zwar gepflegt wird, jedoch die „Geplanten Unterkünfte“ nicht anzeigt werden.

Die Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN)“ trat am 01.01.2023 in Kraft und endet zunächst am 31.12.2027.
In der Förderrichtlinie werden die Unterkünfte als Ausgangpunkt für Integration und Teilhabe von Geflüchteten definiert. Es sind die elementaren Schutzbedürfnisse sicherzustellen und Zugangswege zur gesundheitlichen Versorgung, zur aktiven Teilhabe, sozialen Inklusion und zu Bildung und Beschäftigung verfügbar zu machen.

Mit dem Aufbau von sozialräumlicher Integrationsnetzwerke sollen den in Erstaufnahmeeinrichtungen und in öffentlich-rechtlicher Unterbringung lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien sowie Menschen in Privatunterbringungen integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen ermöglicht werden.

Der Aufbau von Integrationsnetzwerken wird von einem Bezirksamt gemeinsam mit einer oder mehreren Unterkünften gewährleistet, wobei das Bezirksamt eine/n Verantwortliche/n für jedes Netzwerk stellt und die Planungsverantwortung übernimmt. Bei der Planung werden die für Geflüchtete zuständigen ASD-Abteilungen mit einbezogen. Die Angebote der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke sollen in die Kooperation zwischen dem Jugendamt/ Fachamt Sozialraummanagement und der Unterkunft eingebunden werden und sollen diese Kooperation befördern.

Das Bezirksamt nimmt die Planungsverantwortung wahr.
Um Planungen vornehmen zu können, orientieren sich die den Bezirksämtern zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den vorhandenen Platzzahlen in den Unterkünften. Weiterhin ist es erforderlich, dass dem Bezirksamt u.a. folgende Grundlagen bekannt sind:
Anzahl der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke,
Anzahl und Art der genutzten Maßnahmen und Einrichtungen im Bezirk,
Anzahl und Art der Anlaufstellen/ Orte,
Anzahl der individuellen Beratungen,
Anzahl von Gruppenangeboten inkl. Anzahl der teilnehmenden Geflüchteten, differenziert nach gemeinsamen Angeboten mit der Wohnbevölkerung und Angeboten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt:

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:

04.09.2023 28.08.2023 08.09.2023

1. Wurden weitere Standorte der öffentlichen Unterkünfte und mit wie vielen Plätzen in den Stadtteilen des Bezirkes Wandsbek nach dem 31.08.2022 eingerichtet? Bitte die einzelnen Standorte pro Stadtteil und pro Plätzen je Standort in Tabellenform aufführen einschl. der Einrichtungen für die unbegleiteten Kinder und Jugendliche.

Sozialbehörde:
Im Pulverhofsweg, Stadtteil Farmsen-Berne, wurde im November 2022 eine Clearingsstelle Erstversorgung mit 32 Plätzen für minderjährige unbegleitete Ausländerinnen und Ausländer eingerichtet. In der Tonndorfer Hauptstr., Stadtteil Tonndorf, wurde im Juli 2023 eine Clearingsstelle Erstversorgung mit 40 Plätzen für minderjährige unbegleitete Ausländerinnen und Ausländer eingerichtet. Beide Einrichtungen sind Einrichtungen der Jugendhilfe und keine Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung; dennoch werden sie hier der Vollständigkeit halber mit aufgeführt.

Am Standortteil Marie-Bautz-Weg – Haus B mit einer Kapazität von 400 Plätzen erfolgt schrittweise die Umwandlung eines Standortes von einer Interimskapazität zur Unterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine zu einer Kapazität des Regelsystems der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU). Die Umsteuerung bei der Belegung erfolgt über die Fluktuation. Dies bedeutet, dass bei Verlassen der Unterkunft von Schutzsuchenden aus der Ukraine (beispielsweise, weil diese Menschen privaten Wohnraum gefunden haben) die Nachbelegung mit Asyl- und/oder Schutzsuchenden aus anderen Ländern erfolgt. Insofern ist ein Teil der Kapazität des Standortteils (93 Plätze) bereits dem Regelsystem örU zuzurechnen. 307 Plätze stehen noch zur Interimsunterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine zur Verfügung.

Zudem war der Infektionsstandort Günter-Püstow-Straße 4 war mit 35 Plätzen vom 15.12.2022 bis zum 30.04.2023 in Betrieb.

Im Übrigen siehe Anlage 1.

Hier finden Sie das komplette Auskunftsersuchen.