Informationspflicht für die Fach- und die Regionalausschüsse der Bezirksversammlung nach § 19 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sicherstellen

Die Informationspflicht stellt sicher, dass alle wichtigen Belange, die den Bezirk betreffen, frühzeitig den Ausschüssen der Bezirksversammlung vorgelegt werden. Dadurch werden viele Dinge öffentlich, bevor diese durchgeführt werden.

AN Informationspflicht