Kommt der Verwaltungsneubau auf der Wandsbeker Zollinsel?

Wie sicher ist der Verwaltungsneubau auf der Wandsbeker Zollinsel?

Kleine Anfrage vom 15.03.2024

Drs. 21-8617

Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Planungsausschusses wurde das Bebauungsplanverfahren Wandsbek 84 mit dem Verwaltungsneubau auf der Wandsbeker Zollinsel weitervorangetrieben. Doch wie sicher ist es, dass der Bau tatsächlich kommt? Auch im Bezirk Hamburg-Nord war der Plan für den Verwaltungsneubau bereits weit fortgeschritten, als es nun hieß, dass das Bezirksamt in ein bereits bestehendes Bürogebäude ziehen werde.

In der Kleinen Anfrage 21-8544 heißt es außerdem, dass das Immobilien-Service-Center auch Alternativen zu dem Neubau prüfe. Auch dürfte sich der angestrebte Zeitplan aus der Drucksache 21-7270 bereits verschoben haben. Ist die Realisierungsentscheidung durch die Bürgerschaft schon erfolgt?

Die aktuelle Planung sollte nichtsdestotrotz genauer betrachtet werden, so zum Beispiel das in der Begründung zum Bebauungsplan erwähnte Mobilitätskonzept aus dem März 2023.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 20.03.2024

1. Wann wurde bzw. wird die Realisierungsentscheidung zum Bau des Verwaltungsgebäudesauf der Wandsbeker Zollinsel durch die Bürgerschaft gefällt?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Realisierungsentscheidung wird nach aktueller Planung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 durch die Bürgerschaft gefällt.

2. Warum wurde die Realisierungsentscheidung nicht wie geplant Ende 2023 vorgenommen?

Bezirksamt Wandsbek:
Aufgrund verschiedener Zeitverzögerungen insbesondere beim Bebauungsplanverfahren und bei der Ermittlung der Mietkosten war eine Befassung der Bürgerschaft bis Ende
2023 nicht möglich.

3. Warum wird, trotz angestrebten Neubaus, immer noch nach Alternativen für die Unterbringung der Wandsbeker Verwaltung Ausschau gehalten?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Kosten für einen Verwaltungsneubau sollen den Kosten einer adäquaten Alternative gegenübergestellt werden, um so eine wirtschaftliche Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

4. Was beinhaltet das in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 84 erwähnte Mobilitätskonzept aus dem März 2023? Bitte das Konzept beilegen.

Bezirksamt Wandsbek:
Das Mobilitätskonzept enthält Angaben zu den Rahmenbedingungen für das Mobilitätsangebot auf Grund der Standorteigenschaften sowie multimodale und intermodale Mobilitätsmaßnahmen für den geplanten Neubau und dessen geplante Betriebsabläufe. Zudem enthält das Konzept Angaben zum Pkw-Stellplatzbedarf.

Das Mobilitätskonzept ist im Hamburger Transparenzportal unter dem folgenden Link abrufbar:
https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/mobilitaetskonzept-zum-vorhabenbezogenen-bebauungsplan-wandsbek-84

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