Radweg an der Bramfelder Chaussee wieder bewachsen

Kleine Anfrage vom 25.07.2022 Drs. 21-5584
Sachverhalt:
Letztes Jahr hat die CDU das Problem der fehlenden Reinigung an der Bramfelder Chaussee
bereits beim Bezirksamt Wandsbek und bei der Stadtreinigung HH angesprochen. Beide seien
nicht zuständig (siehe auch BV-Drs 21-3856)
So kann Hamburg keine Fahrradstadt werden. Die Radwege müssen regelmäßig gereinigt werden.
Auch muss endlich geregelt werden, wer für die Reinigung zuständig ist. Es kann nicht
sein, dass Stadtreinigung und Bezirksamt sich die Karten zu spielen und am Ende will es keiner
machen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 08.08.2022
1.) Wer ist nach welcher rechtlichen Grundlage für die Pflege des Radweges an der Bramfelder
Chaussee ab Höhe Bauhaus bis Steilshooper Allee zuständig?
Bezirksamt Wandsbek:
Rechtsgrundlage ist das Hamburgische Wegegesetz (HWG). Für die bauliche Unterhaltung
ist nach § 13 HWG die Trägerin der Wegebaulast verantwortlich. Für die Reinigung
gelten die §§ 28 ff. HWG.

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