Regionale Bildungskonferenzen (RBK) im Bezirk Wandsbek

Auskunftsersuchen vom 23.03.2023

Drs. 21-6768.1

Sachverhalt:
Mit der Drucksache XIX-44848 wurde am 15.01.2014 ein Sachstandsbericht sowie ein fachlicher
und organisatorischer Ausblick zu den Regionalen Bildungskonferenzen der Bezirksversammlung
vorgelegt.
Im Ausblick wurde festgestellt, dass „die Einrichtung lokaler Bildungskonferenzen kein Selbstzweck
sein sollen, sondern den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Arbeit und für das
Thema Bildung in ihren Sozialräumen Vorteile bringen“.
Der Bezirk Wandsbek verfügt über die mit Abstand größte Anzahl der lokalen RBK-Gebiete
(zum Vergleich: drei in Mitte; vier in Nord und Bergedorf; fünf in Eimsbüttel; sechs in Altona und
zwei sog. subregionale Ebenen in Harburg). Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
hat die Entwicklungen ausgewertet und eine Empfehlung erarbeitet, wie die Zukunft des RBK –
Prozesses aussehen kann:
„…Hierbei sollen die RBK auf regionaler /lokaler Ebenen den Kern der RBK-Struktur bilden. Sie
sollen i.d.R. zwei – viermal im Jahr tagen und sie müssen nicht notwendigerweise als Vollversammlung
stattfinden. Je nach Anlass und Thema können auch andere Veranstaltungsformate
wie Fachtage o. Ä. nutzbringend sein, die sich nur an einen Teil, der Bildungsakteure richtet.
Das jeweilige Veranstaltungsformat und der Teilnehmerkreis sollen zwischen der Steuerungsgruppe
und der lokalen Ebene abgestimmt werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass Bildungskonferenzen
auf bestehende Strukturen aufsetzen bzw. diese integrieren.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet unter Beteiligung des Bezirksamts
Wandsbek wie folgt: 24.04.2023
Auftrag der Regionalen Bildungskonferenzen (RBK) gemäß § 86 Hamburgisches Schulgesetz ist es, zu einem an den Bedürfnissen der Familien ausgerichteten schulischen Bildungs- und
Erziehungsangebot in der Region beizutragen. Eine RBK dient dabei in erster Linie der Information
über Bildungsthemen und dem Erfahrungsaustausch. Sie bietet einen Rahmen für eine gelingende
Zusammenarbeit von mit Bildungsfragen beschäftigten Menschen und Institutionen auf
regionaler Ebene (Stadtteile, Bezirke).
In den Bezirken wird auch mit Lokalen Bildungskonferenzen (LBK) für einzelne Stadtteile gearbeitet.
Dabei werden schwerpunktmäßig Themen bearbeitet, die entweder regional oder für
ganz Hamburg bildungspolitisch von großer Bedeutung sind. Für letzteres ist die Ganztagsschulentwicklung
oder die Zuwanderung geflüchteter Menschen beispielhaft.
RBK helfen dabei, den Austausch zwischen unterschiedlichen Akteuren zu fördern, zu informieren
und ggf. Strukturen zu schaffen, in deren Rahmen die Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen
insgesamt oder bezogen auf ein Thema weiterentwickelt werden kann.
Für die Einberufung, Durchführung und inhaltliche Themensetzung der RBK sind die Bezirklichen
Steuerungsgruppen verantwortlich. Sie definieren in den Bezirken Handlungsschwerpunkte,
die regional unterschiedlich sein können und in RBK bearbeitet werden. Ihren Kern bilden
stets Schulaufsichten der Behörde für Schule und Berufsbildung und Vertreterinnen und
Vertreter des jeweiligen Bezirksamtes.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer RBK repräsentieren je nach Thema Bildungseinrichtungen
(in erster Linie Schulen und Kindertageseinrichtungen), den Bereich der Jugendhilfe,
Stiftungen, ggf. Verbände sowie Vertretungen aus anderen Fachbehörden und Bezirksämtern
usw. Die Zusammensetzung der Konferenzen ist regional und je nach Anlass der Sitzung unterschiedlich.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BSB die Fragen wie folgt:

1. Wie ist der Sachstand der Regionalen Bildungskonferenzen und wie oft haben die einzelnen
Regionalen Bildungskonferenzen seit 2014 mit welchem Thema getagt? Bitte in tabellarischer
Form, wie in Drucksache XIX-4848 in der Anlage dargestellt

Seit ihrer Einführung im Jahre 2010 werden Bildungskonferenzen im Bezirk Wandsbek fortlaufend
geplant und durchgeführt. Eine genaue Übersicht ist der Anlage zu entnehmen.

Hier finden Sie das komplette Auskunftsersuchen.