Rodigallee (Abschnitt zwischen Am Hohen Feld und Öjendorfer Damm) Stellungnahme des Bezirksamtes zur 1. Verschickung ohne Beteiligung der Bezirksversammlung

Kleine Anfrage vom 24.06.2022 Drs. 21-5518
Sachverhalt:
In der Drucksache 22-8559 (Bürgerschaft) nimmt der Senat Stellung zur Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange bei der Planung der Rodigallee durch den Landesbetrieb für Straßen, Brücken
und Gewässer.
Der Abschnitt zwischen Am Hohen Feld und Öjendorfer Damm ist am 16. März 2022 allen Trägern
öffentlicher Belange und Behörden zur Abstimmung zugesandt worden (1. Verschickung).
Das Bezirksamt Wandsbek ist im Zuge der Verschickungen beteiligt worden und hat entsprechende
Stellungnahmen abgegeben.
Die Bezirksversammlung wurde nicht informiert und beteiligt.
Im Bezirksverwaltungsgesetz § 19 sind die formationspflichten durch das Bezirksamt Wandsbek
geregelt. Hierzu wurde eine Vereinbarung zwischen der Bezirksversammlung und dem Bezirksamt
geschlossen.
Dort wurde u.a. vereinbart, dass bedeutende Straßenneubau- u. Verkehrsplanungen für Hauptverkehrsstraßen
und Aus- und Umbau von Verkehrsflächen, wenn damit wesentliche Veränderungen
der Verkehrsführung einhergehen, die Bezirksversammlung vom Bezirksamt informiert
wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 01.07.2022
1. Warum wurde die Bezirksversammlung nicht von Straßenplanung der Rodigallee, im Abschnitt
zwischen Am Hohen Feld und Öjendorfer Damm, vom Bezirksamt informiert?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Planungen des LSBG werden der Bezirksversammlung im Rahmen der Schlussverschickung
zur Kenntnis vorgelegt. Dieser Planungsstand ist noch nicht erreicht.
2. Warum wurde die Stellungnahme des Bezirksamtes, zur Straßenplanung des Abschnittes
der Rodigallee zwischen Am Hohen Feld und Öjendorfer Damm nicht der
Bezirksversammlung vorgelegt, um eventuell auch eine Stellungnahme abzugeben?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt hat im Rahmen der 1. Verschickung eine Stellungnahme zur Planung
abgegeben. Diese wird im Abwägungsvermerk zur Schlussverschickung enthalten sein
und wird, siehe zu Frage 1., dann der Bezirksversammlung zur Kenntnis vorgelegt.

Hier finden Sie die gesamte Anfrage.