Rodigallee (Abschnitt zwischen Am Hohen Feld und Öjendorfer Damm) Stellungnahme des Bezirksamtes zur 1. Verschickung ohne Beteiligung der Bezirksversammlung

Kleine Anfrage vom 24.06.2022

Drs. 21-5518

Sachverhalt:

In der Drucksache 22-8559 (Bürgerschaft) nimmt der Senat Stellung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Planung der Rodigallee durch den Landesbetrieb für Straßen, Brü- cken und Gewässer.

Der Abschnitt zwischen Am Hohen Feld und Öjendorfer Damm ist am 16. März 2022 allen Trä- gern öffentlicher Belange und Behörden zur Abstimmung zugesandt worden (1. Verschickung). Das Bezirksamt Wandsbek ist im Zuge der Verschickungen beteiligt worden und hat entspre- chende Stellungnahmen abgegeben.

Die Bezirksversammlung wurde nicht informiert und beteiligt.

Im Bezirksverwaltungsgesetz § 19 sind die formationspflichten durch das Bezirksamt Wandsbek geregelt. Hierzu wurde eine Vereinbarung zwischen der Bezirksversammlung und dem Bezirks- amt geschlossen.

Dort wurde u.a. vereinbart, dass bedeutende Straßenneubau- u. Verkehrsplanungen für Haupt- verkehrsstraßen und Aus- und Umbau von Verkehrsflächen, wenn damit wesentliche Verände- rungen der Verkehrsführung einhergehen, die Bezirksversammlung vom Bezirksamt informiert wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 01.07.2022

  1. Warum wurde die Bezirksversammlung nicht von Straßenplanung der Rodigallee, im Ab- schnitt zwischen Am Hohen Feld und Öjendorfer Damm, vom Bezirksamt informiert?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Die Planungen des LSBG werden der Bezirksversammlung im Rahmen der Schlussver- schickung zur Kenntnis vorgelegt. Dieser Planungsstand ist noch nicht erreicht.

  2. Warum wurde die Stellungnahme des Bezirksamtes, zur Straßenplanung des Abschnittes der Rodigallee zwischen Am Hohen Feld und Öjendorfer Damm nicht der Bezirksversammlung vorgelegt, um eventuell auch eine Stellungnahme abzugeben?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Das Bezirksamt hat im Rahmen der 1. Verschickung eine Stellungnahme zur Planung abgegeben. Diese wird im Abwägungsvermerk zur Schlussverschickung enthalten sein und wird, siehe zu Frage 1., dann der Bezirksversammlung zur Kenntnis vorgelegt.

    Hier gehts zur Anfrage.