Rot-grüne Bodenpolitik trifft die kleinen Erbbaupachtnehmer – CDU fordert endlich Klarheit für die Erbbaurechtssiedlung Tonndorf

Im Bezirk Wandsbek gibt es 31 Erbbaurechtssiedlungen. Das bedeutet, dass der Stadt das Grundstück gehört und dem Anwohner lediglich das Haus. Der Hausbesitzer zahlt der Stadt monatlich eine Pacht.

In der Erbbausiedlung in Tonndorf (umfasst die Straßen Ellerneck, Lohwisch, Feldlerchenweg) laufen die ersten Pachtverträge mit der Stadt bereits Anfang nächsten Jahres aus. Die Anwohner wissen bis heute nicht konkret, ob oder mit welcher Laufzeit ihnen ein neuer Vertrag gewährt wird, wie ihre langfristigen Konditionen sind und wie sich die Gesamtkosten auf die nötigen Investitionen auf ihr oftmals renovierungsbedürftiges Haus auswirkt.

Mit einem Antrag am 28. Oktober 2021 fordert die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek, dass die Anwohner der Erbbausiedlung Tonndorf kurzfrist Planungssicherheit erhalten.

„Die Anwohner brauchen Klarheit über Vertragslaufzeiten, Pacht und Kaufoption. Die Pachtverträge laufen in weniger als einem halben Jahr ab und es sind immer noch keine konkreten Folgeverträge mit den Anwohnern ausverhandelt. Das ist so nicht hinnehmbar“, sagt Dr. Natalie Hochheim, Vorsitzende der CDU-Bezirksfraktion Wandsbek.

Viele Erbbaupachtnehmer waren zudem im Glauben, dass sie das Grundstück zu ihrem Haus bald erwerben könnten. Stattdessen plant der Bezirk Wandsbek eine bauliche Nachverdichtung in den Gärten der Tonndorfer Siedlung. Wie die Nachverdichtung des jetzigen grünen Blockinnenbereiches aussehen soll, wurde der Bezirksversammlung bis heute nicht vorgelegt.

„Die sogenannte ’soziale Bodenpolitik‘ des rot-grünen Senats bringt die kleinen Erbbaurechtsnehmer in eine schwierige Situation. Eine hinzukommende mangelnde Koordination von bezirklichen Nachverdichtungsplänen und eine Bodenpolitik, die im Zweifel zu Lasten des Erbbaupachtnehmers geht, verschärfen die Lage.“

Anhand der Erbbaurechtssiedlung Tonndorf ist jetzt schon zu erkennen, dass die rot-grüne Bodenpolitik für die kleinen Erbbaurechtsnehmer unausgewogen ist. Der Kauf der gepachteten Parzelle sollte der Senat den Erbbaupachtnehmern grundsätzlich wieder ermöglichen. „Eigentumsbildung schützt vor Altersarmut. Für die meisten kleinen Erbbaurechtsnehmer ist mit der jetzigen rot-grünen Bodenpolitik der Traum vom eigenen Grundstück mit Einfamilienhaus geplatzt,“ so Hochheim.