Glasfaserausbau und Entwicklungen in der Jenfelder Au

Glasfaserausbau und Entwicklungen in der Jenfelder Au

Auskunftsersuchen vom 07.12.2023,

Drs. 21-8056.1

Sachverhalt:
Auf einem ehemaligen Kasernengelände entsteht ein neues Quartier im Stadtteil Jenfeld. Die sogenannte Jenfelder Au soll etwa 1300 Wohneinheiten umfassen. Zurzeit erfolgt die Erschließung des Gebiets. Zwar wird das Quartier als modern beschrieben, allerdings berichten Bewohnerinnen und Bewohner, dass ihnen in der Siedlung nicht mal ein Glasfaseranschluss zur Verfügung steht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 09.01.2024
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt. 11.01.2024
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte (Glasfaserausbau) antwortet wie folgt: 23.01.2024
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt:
23.01.2024
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) antwortet wie folgt: 09.02.2024
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 15.02.2024

Vorbemerkung der Behörde für Kultur und Medien:
Der Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt privatwirtschaftlich und die Telekommunikationsunternehmen (TKU) in Deutschland sind unabhängig in ihren Ausbauplanungen. Dabei agieren diese in der Regel nachfrageorientiert. Aus regulatorischer Perspektive besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden Glasfaserversorgung von einzelnen Gebieten für die Telekommunikationsunternehmen – auch nicht bei Neubauprojekten. Gleichzeitig gilt nach § 146 Telekommunikationsgesetz, dass „im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten […] stets sicherzustellen [ist], dass geeignete passive Netzinfrastrukturen für ein Netz mit sehr hoher Kapazität mitverlegt werden.“ Somit werden Erschließung und Versorgung in diesen Gebieten seitens des Gesetzesgebers vereinfacht. Im Rahmen der Branchenbetreuung und in weiteren Formaten steht die FHH im engen Austausch mit den hier aktiven TKU, hat gleichzeitig aber nur beschränkten Einfluss auf deren jeweilige Ausbauplanung. Die Stadt unterstützt die Rahmenbedingungen für einen schnellen und effizienten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau u.a. durch die Fortsetzung der konsequenten End-to-End-Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sowie die weitere Vereinfachung der rechtlichen und sonstigen Verfahrensvorgaben.

1. Wurde das Wohngebiet des Quartiers Jenfelder Au bereits an das Glasfasernetz angeschlossen?
a. Wenn ja, wann, welche Bereiche und durch welchen Anbieter?
b. Wenn nein, warum nicht und wann soll dies erfolgen?

Bezirksamt Hamburg-Mitte (Glasfaserausbau):
Der Koordinierungsstelle im Bezirksamt Hamburg-Mitte liegen keine Erkenntnisse vor, ob und wie in der Vergangenheit Gebiete im Bezirk Wandsbek angeschlossen wurden. Hier dürfte der Bereich im Bezirksamt Wandsbek, der für die Erteilung von Tiefbauerlaubnissen zuständig ist, über die notwendigen aktuellen Daten verfügen.

Behörde für Kultur und Medien(BKM):
Zur Beantwortung der Fragen, ob eine Erschließung tatsächlich bereits erfolgt oder das betreffende Gebiet in Erschließung begriffen ist, wird auf das Bezirksamt Wandsbek verwiesen. Anhand möglicherweise vorliegender erteilter Tiefbaugenehmigungen für den Glasfaserausbau kann seitens des Bezirksamtes für die betreffenden Gebiete eine Aussage bezüglich erfolgter und geplanter Glasfasererschließung getroffen werden. Da es sich beim dem Quartier Jenfelder Au um ein Stadtquartier in Entwicklung und Entstehung handelt, sind der Fachbehörde vorliegende Daten – z.B. des Breitbandatlas des Bundes – über den Stand der Versorgung ggfs. unvollständig und nachlaufend, da diese Versorgungsdaten nicht tagesaktuell erhoben werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Wurde das Gewerbegebiet in der Kurt-von-Oldenburg-Straße an das Glasfasernetz angeschlossen?
a. Wenn ja, wann, welche Bereiche und durch welchen Anbieter?
b. Wenn nein, warum nicht und wann soll dies erfolgen?

Bezirksamt Hamburg-Mitte (Glasfaserausbau) und Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Antwort zu 1.

3. Wurden die Gewerbeeinheiten im Quartier Jenfelder Au bereits an das Glasfasernetz angeschlossen?
a. Wenn ja, wann, welche Bereiche und durch welchen Anbieter?
b. Wenn nein, warum nicht und wann soll dies erfolgen?

Bezirksamt Hamburg-Mitte (Glasfaserausbau) und Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Antwort zu 1.

4. Inwiefern wird bei Neubauprojekten im Bezirk Wandsbek drauf hingewirkt, dass die Gebiete an das Glasfasernetz angeschlossen werden?

Bezirksamt Hamburg-Mitte (Glasfaserausbau):
Der Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt privatwirtschaftlich und die Telekommunikationsunternehmen (TKU) sind in ihren Ausbauplanungen unabhängig.
Im Rahmen der Branchenbetreuung und in weiteren Formaten steht die Stadt im engen Austausch mit den hier aktiven TKU, hat gleichzeitig aber nur beschränkten Einfluss auf die deren Ausbauplanung. Die Stadt unterstützt die Rahmenbedingungen für einen schnellen und effizienten
eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau u. a. durch die Fortsetzung der konsequenten Endto- End-Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sowie die weitere Vereinfachung der rechtlichen und sonstigen Verfahrensvorgaben.

Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Vorbemerkung.

5. Wie bewertet Hamburg Wasser die Wartungsintensität der Vakuumtoiletten, die für das Projekt Hamburg Water Cycle nötig sind?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
HW stehen keine Daten zur Wartungsintensität der Vakuumtoiletten zur Verfügung, da diese auf privaten Grund und damit in der Verantwortung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer liegen. In Gesprächen mit einzelnen Hausverwaltungen ist deutlich geworden, dass diese keine systematische Datenerhebung durchführen und eher anlassbezogen im Falle einer Fehlfunktion handeln.

6. Wie wird die erzeugte Energie durch das Biogas im Quartier Jenfelder Au weitergenutzt?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Bewohnerinnen und Bewohner der Jenfelder Au gebrauchen ca. 30 % weniger Trinkwasser als Bewohnerinnen und Bewohner eines Haushalts mit einer konventionellen Spültoilette. Für einen 4-Personen-Haushalt sind dies bei derzeitigen Wasserpreisen und Abwassergebühren Einsparungen von etwa 200 € pro Jahr. Durch das Regenwasserkonzept wird selbst bei Starkregen und langanhaltenden Regenfällen Überflutungen, wie sie in jüngster Zeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands vorkommen, vorgebeugt.

7. Verbleibt die erzeugte Energie im Quartier Jenfelder Au?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Bewohnerinnen und Bewohner der Jenfelder Au gebrauchen ca. 30 % weniger Trinkwasser als Bewohnerinnen und Bewohner eines Haushalts mit einer konventionellen Spültoilette. Für einen 4-Personen-Haushalt sind dies bei derzeitigen Wasserpreisen und Abwassergebühren Einsparungen von etwa 200 € pro Jahr. Durch das Regenwasserkonzept wird selbst bei Starkregen und langanhaltenden Regenfällen Überflutungen, wie sie in jüngster Zeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands vorkommen, vorgebeugt.

8. Welche Vorteile haben die Bewohner der Jenfelder Au durch das neuartige Schutzwasserkonzept, das Energie durch Biogas erzeugt?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Bewohnerinnen und Bewohner der Jenfelder Au gebrauchen ca. 30 % weniger Trinkwasser als Bewohnerinnen und Bewohner eines Haushalts mit einer konventionellen Spültoilette. Für einen 4-Personen-Haushalt sind dies bei derzeitigen Wasserpreisen und Abwassergebühren Einsparungen von etwa 200 € pro Jahr. Durch das Regenwasserkonzept wird selbst bei Starkregen und langanhaltenden Regenfällen Überflutungen, wie sie in jüngster Zeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands vorkommen, vorgebeugt.

9. Wenn die gewonnene Energie durch Biogas lediglich uns Netz eingespeist wird, inwiefern ist es dann für die Bewohner des Quartiers attraktiv hier zu wohnen und nicht nur
mehr Kosten durch Wartung zu haben, sondern sie auch noch spezielle Verhaltensweisen beim täglichen Toilettengang hinnehmen zu müssen?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Antwort zu 8. Darüber hinaus sind die Unterdrucktoiletten optisch nicht von Spültoiletten zu unterscheiden und fordern auch kein anderes Verhalten beim Toilettengang, denn auch für Spültoiletten gilt, dass ausschließlich Fäkalien und Klopapier in die Toilette gehören. Weder Fett- noch Essensreste, Q-tips oder Rasierklingen, Medikamente und auch kein Katzenstreu gehören in die Toilette. Die energetische Verwertung des Stoffstroms Schwarzwasser ist nur ein Teilbereich im Gesamtsystem dieses neuartigen Schmutzwasserkonzepts (dem sogenannten Stoffstromtrennsystem). Durch die getrennte und hygienisch sichere Ableitung des Schwarzwassers wird erst ermöglicht, das verbleibende Grauwasser lokal zu recyceln und einer Wiederverwendung vor Ort zuzuführen. Die Verfügbarkeit von zusätzlichem Wasser, insbesondere in den heißen Sommermonaten, könnte zukünftig entsprechend zur Attraktivität des Quartiers sowie zu einem gesunden Mikroklima beitragen. Dies wird u.a. im Projekt ANCHOR (04/2023–
03/2026; siehe hierzu unter https://www.hamburgwasser.de/magazin/anchor-neuer-wind-fuergrauwasserrecycling- in-europa) untersucht und eruiert. Im Rahmen des Projekts wird HW in Kooperation mit dem Bezirksamt Wandsbek aufbereitetes Grauwasser als Servicewasser in den Quartiersteich zur Niedrigwasseraufhöhung leiten. Dadurch soll in sommerlichen Trockenperioden ein harmonischer Pegel im Quartiersteich erreicht werden, der einen positiven Beitrag auf die Gewässerökologie und Kühlleistung haben könnte. Die erzielbaren Effekte sollen durch ein umfassendes Monitoring begleitet werden, um Optionen lokaler Wasserwiederverwendungen ganzheitlich bewerten zu können und Entscheidungsvorlagen vorzubereiten.

Das komplette Auskunftsersuchen finden SIe hier.