Sturmschäden in Wandsbek

Kleine Anfrage vom 01.03.2022 Drs. 21-4918

Sachverhalt:
Grundeigentümer sind verpflichtet für einen Baum auf ihrem Grundstück die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen, d.h. für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen.
Ein Baumeigentümer kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nach, wenn er seine Bäume einer regelmäßigen Kontrolle unterzieht. Hierfür genügen Regelkontrollen in Form von Sichtkontrollen durch fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahmen vom Boden aus.
Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist dann anzunehmen, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine konkrete Gefahr durch den Baum hinweisen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 11.03.2022
1. Hat es von öffentlichen Grundstücken der FHH im Bereich des BezA Wandsbek in den Jahren 2020, 2021 und im Januar/ Februar des Jahres 2022 Baumstürze mit Auswirkungen auf angrenzende Privatgrundstücke gegeben?
Wenn ja, in welcher Anzahl?
Bitte für 2020, 2021 und 2022 angeben.
Bezirksamt Wandsbek:
Forst:
Größere Windwurf- oder Bruchereignisse, bei denen Personen-, Kfz- oder Gebäudeschäden verursacht wurden, gab es nicht.

Stadtgrün:
Schäden an Privatgrundstücken/Kleingartenparzellen:
2020 – keine
2021 – neun
2022 – bis 9. KW zwölf
Es handelt sich dabei hauptsächlich um beschädigte Zäune, Kompostkisten und Lauben/Gartenhäuser
2. Hat es Anträge von privaten Grundstücksbesitzern auf Kostenerstattung durch Baum-stürze von öffentlichen Grundstücken gegeben, wenn die private Hausrat- bzw. Elementarschadenversicherung für den Schaden nicht aufkommen wollte?
Wenn ja, in welcher Anzahl und in welcher Höhe der Forderungen?
Bitte für 2020, 2021 und 2022 angeben.
Bezirksamt Wandsbek:
2020 – Fehlanzeige
2021 – Eine Forderung in Höhe von € 13.900 für beschädigte Sträucher 2022 – Zwei Forderungen durch Privatpersonen
1. Kostenvoranschlag in Höhe von brutto € 1.281,63 (Zaun und Garten- haus)
2. Zerstörter Thermokomposter brutto € 39,90
3. Hat es Anträge auf Kostenerstattung durch Baumstürze im Straßenbereich auf angrenzende Privatgrundstücke oder auf parkende Fahrzeuge gegeben, wenn die privaten Versicherungen (z.B. Kfz-Versicherung) für den Schaden nicht aufkommen wollte?
Wenn ja, in welcher Anzahl und in welcher Höhe der Forderungen?
Bitte für 2020, 2021 und 2022 angeben.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
4. Wie hoch war die Anzahl der Fälle und das Volumen mit dem die FHH der Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Schäden der Grundstückseigentümer und der Antragsteller ausgleichen musste?
Bitte für 2020, 2021 und 2022 angeben
Bezirksamt Wandsbek:
Bezogen auf geltend gemachte Schadensersatzforderungen in Zusammenhang mit umgestürzten Bäumen, für die Verfahren beim Bezirksamt Wandsbek anhängig gewesen sind, glich die FHH folgende Anzahl von Schadensfällen in angegebener Höhe aus:
– Im Jahr 2020: insgesamt 2 Fälle, gezahlt wurden insgesamt 1.700,55 Euro.
– Im Jahr 2021: insgesamt 1 Fall, gezahlt wurden insgesamt 1.000,- Euro.
– Im Jahr 2022: insgesamt 0 Fälle, gezahlt wurden insgesamt 0,00 Euro.

5. Hat es Gerichtsverfahren gegeben?
Wenn ja, wie hoch war die Anzahl der Verfahren und das Volumen mit dem die FHH den Antragstellern per Beschluss entsprechen musste?
Bitte für 2020, 2021 und 2022 angeben.
Bezirksamt Wandsbek:
Bezogen auf geltend gemachte Schadensersatzforderungen in Zusammenhang mit umgestürzten Bäumen sind beim Rechtsamt (RA) folgende Gerichtsverfahren anhängig (gewesen):
– Im Jahr 2020: insgesamt 0 Gerichtsverfahren, gezahlt wurden insgesamt 0,00 Euro.
– Im Jahr 2021: insgesamt 1 laufendes Gerichtsverfahren, gezahlt wurden insgesamt 0,00 Euro.
– Im Jahr 2022: insgesamt 0 Gerichtsverfahren, gezahlt wurden insgesamt 0,00 Euro.
Zusammengefasst musste in den Jahren 2020-2022 in Zusammenhang mit umgestürzten Bäumen aufgrund eines Gerichtsverfahrens kein Ausgleich gezahlt werden.

Hier finden Sie die Kleine Anfrage.