Videokonferenzanlage Bezirk Wandsbek

Videokonferenzanlage Bezirk Wandsbek

Kleine Anfrage vom 22.09.2025

Drs. 22-2256

Sachverhalt:
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft ist es essenziell, dass politische Entscheidungsprozesse für die Öffentlichkeit leicht zugänglich und nachvollziehbar sind.
Digitale Übertragungen und Aufzeichnungen von politischen Sitzungen bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Zeit und Ort
einzubinden.
Livestreams schaffen Transparenz, stärken das Vertrauen in politische Institutionen und ermöglichen es auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, familiären Verpflichtungen oder
beruflichen Hürden, am politischen Geschehen teilzuhaben. Gleichzeitig fördern sie die politische Bildung, indem Entscheidungen und Debatten direkt erlebbar werden.
Die Sichtbarkeit der Bezirkspolitik wird erhöht, was sowohl das Interesse an Beteiligung als auch die Legitimität politischer Prozesse stärkt. Besonders jüngere Generationen, die sich
vermehrt online informieren, können durch digitale Formate besser erreicht werden.
Mit der Drucksache 21-4841 hat die Bezirksversammlung Sondermittel in Höhe von 47.000€ beschlossen.
Im Jahr 2025 stand die Videokonferenz zwischenzeitlich voll zur Verfügung und war während z.B. einer Sitzung der Bezirksversammlung im Einsatz.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 01.10.2025

Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Dataport wurde mit der Realisierung der Anlage beauftragt. Dataport hat die Anlage ausgeschrieben. Die Installation und Bereitstellung einschl. Schulung des Personals erfolgt
über einer Drittfirma. Da die Anlage weiterhin nicht voll funktionsfähig ist, hat das Bezirksamt die Anlage bei Dataport bislang nicht offiziell abgenommen. Die Schlussrechnung wird erst nach der Abnahme gezahlt.,

1. Warum wird die Videokonferenzanlage derzeit nicht bei Sitzungen der Bezirksversammlungen eingesetzt?

Bezirksamt Wandsbek:
Beim Betrieb der Anlage kam es zu Störungen der Sprechstellen, sodass die Übertragungstechnik der Videokonferenz abgeschaltet werden musste.
In der Folge wurden die bisherigen Funkübertragungssets des Videosignals durch ein neues System ersetzt, sodass weniger Frequenzkanäle beansprucht werden, wodurch
voraussichtlich eine stabilere Verbindung ermöglicht wird.

2. Gibt es technische Hindernisse für den Einsatz für die Videokonferenzanlage?
a. Wenn ja, um welche handelt es sich und wann ist geplant, dass diese behoben werden? Welche Kosten entstehen durch die Behebung der Hindernisse?

Bezirksamt Wandsbek:
Ja (vgl. Antwort zu Frage 1). Die technisch notwendigen Änderungen werden durch den Auftragnehmer kostenneutral vorgenommen. Am 01.10.2025 wird die auftragnehmende Firma bei einem vor Ort Termin die Behebung der festgestellten Fehler bei der Funkübertragung des Videosignals prüfen.
Parallel wird die Inbetriebnahme des Videokonferenzsystems zur Nutzung mit ZOOM und anschließenden Stream über Contentflow realisiert.

b. Wenn nein, wann plant die Verwaltung die Videokonferenzanlage wieder einzusetzen?

Bezirksamt Wandsbek:
entfällt

Hier finden Sie die Anfrage.